Glossar
A B C D E F G H IJ K L M N O PQ R S T U V W XYZ
Schnellsuche nach: 
Abschlussprüfung   Eine der gesetzlichen Prüfungspflichten der Revisionsstelle nach Art. 728 OR, bei welcher der Abschlussprüfer die jeweilige Wirtschaftslage, Unternehmensgrösse, Branchenzugehörigkeit und weitere für die Prüfung relevante Vorgaben beachtet (siehe auch Prüfungsstandards, Revisionsstelle und Risiko).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  Als ergänzendes Vertragsrecht verpflichtende Grundsätze und Richtlinien , nach denen sich der Verkehr zwischen Kunde und Bank abwickelt.
AHV   Abkürzung für Alters- und Hinterlassenen Versicherung.
Aktie   Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Als Teilhaber hat der Aktionär Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht, Informationsrecht) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Bezugsrecht).
Aktiengesellschaft (AG)   Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Juristische Person, deren Zweck wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Natur sein kann. Die AG ist eine im Handelsregister eingetragene Firma, deren zum voraus bestimmtes Kapital Aktienkapital in Teilsummen Aktien zerlegt ist. Für die Schulden der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Autonome Sammelstiftungen und Pensionskassen   Diese geben keine Kapitalgarantie ab und können deshalb eine vorübergehende Unterdeckung ihrer Pensionsversprechen in Kauf nehmen. Sie können so ihre Gelder risikoreicher anlegen, d.h. sie dürfen einen höheren Aktienanteil halten als die Versicherer.
Berichterstattung   Erfolgt vorwiegend in schriftlicher Form gemäss Art. 729 ff. OR und bildet Bestandteil der Melde- und Handlungspflichten von Revisionsstellen. Das Schweizer Obligationenrecht kennt verschiedene Berichtsarten wie z.B. Prüfungsbericht des Gründungsprüfers, Bericht des Sonderprüfers oder den Erläuterungsbericht zuhanden des Verwaltungsrates u.a.m. Daneben gibt es auch andere Formen wie z.B. den Management Letter.
Bonität   Die Qualität eines Schuldners insbesondere bezüglich seiner Zahlungsfähigkeit und seines Zahlungswillens (siehe auch Rating).
Buchwert   Der Buchwert (BW) eines Unternehmens entspricht der Differenz aus Aktiven und Schulden, also dem Eigenkapital. Dividiert durch die Anzahl Aktien lässt sich der BW je Aktie errechnen. Diese Kennzahl liefert einen Hinweis auf die Unternehmenssubstanz.
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)   Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wurde am 25.06.1982 vom Parlament verabschiedet und trat am 01.01.1985 in Kraft. Es regelt die gesetzliche berufliche Vorsorge (Mindestvorschriften für das Obligatorium) und enthält zudem verschiedene Bestimmungen über die weitergehende (über und ausserobligatorische) Vorsorge.Seit dem 01. Januar 2006 sind alle drei Pakete der 1. BVG-Revision in Kraft.
Cashflow   Der Cashflow stellt den in einem Geschäftsjahr erzielten Nettoertrag vor Abschreibungen und Rückstellungen dar.
CEO   Abkürzung für Chief Executive Officer
Controlling   Interpretiert die Resultate aus dem Rechnungswesen und lässt den Verantwortlichen innert nützlicher Frist alle notwendigen Informationen in entscheidungsgerechter und verständlicher Form zukommen. Das Controlling wertet vorhandene Unterlagen aus und arbeitet zukunftsorientiert.
Corporate Governance   Dabei handelt es sich um Verhaltensstandards zur Unternehmensführung, die weitere Fortschritte gemacht haben. Viel zu diskutieren gegeben haben an mehreren Generalversammlungen die Doppelmandate von CEO und Verwaltungsratspräsident.
Darlehen   Ausleihung einer bestimmten Geldsumme durch einen Gläubiger (z.B. Bank) an einen Dritten (Darlehensnehmer). Rückzahlung erfolgt auf einen vorbestimmten Verfalltag oder auf Kündigung hin.
Derivate   Ein Derivat ist ein Wertpapier, dessen Wert von einem anderen Wert abhängt. Dieser kann ein Aktienkurs, ein Warenpreis, Wechselkurs oder Index sein.
Devisen   Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an ausländischen Plätzen, meist in Form von Guthaben bei ausländischen Banken.
Dividende   Auf Aktien, Partizipationsscheinen, Genossenschaftsanteilen oder Genussscheinen ausgeschütteter Anteil am Reingewinn einer Gesellschaft. Diese Art von Wertpapieren wird daher oft auch als «Dividendenpapier» bezeichnet und muss zur Zeit noch voll versteuert werden.

Doppelbesteuerungs-
abkommen (DBA)

  Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Staatsverträge, welche die Schweiz mit anderen Staaten schliesst, um mögliche Doppelbesteuerungen zu mildern oder zu vermeiden. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn derselbe Steuerpflichtige für das gleiche Steuerobjekt resp. den gleichen Steuervorgang von zwei verschiedenen Staaten besteuert wird. Ein DBA kann beispielsweise zur Folge haben, dass eine in der Schweiz in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer dem Anleger vom ausländischen Staat (Steuerdomizil des Anlegers) anlässlich seiner Steuerdeklaration teilweise oder ganz angerechnet wird.
e-business   Abkürzung für Electronic Business. Der Begriff beinhaltet neben dem Internet und dem World Wide Web vor allem auch die im einzelnen Unternehmen eingesetzte Informationstechnologie. Durch E-Business sollen Kostenersparnis, effizienteres Management und verstärkter Wettbewerb erreicht werden.
Emission   Ausgabe von neuen Wertschriften.
Exchange Traded Funds (ETF)   Es handelt sich um Index-Fonds, die sich in ihrer Zusammensetzung an die Gewichtung eines Index binden und jederzeit ohne Ausgabeaufschlag gehandelt werden können.
Fair presentation   Der Abschluss muss insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben (siehe auch true and fair view).
Finanzintermediär   Personen (juristische und/oder natürliche), die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen (Art. 2 Absatz 3 GwG). Der Finanzintermediär ist auch ohne Bankvollmacht im Rahmen seiner Berufsausübung technisch in der Lage, über Kundenwerte zu verfügen.
Freie Vorsorge  
Als freie Vorsorge bezeichnet man alle im Rahmen der Säule 3b des Drei-Säulen-Konzepts getroffenen Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge. Dazu zählen insbesondere Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum, Spargelder usw.
Die freie Vorsorge im Überblick:
Keine Abzüge der Vorsorgebeiträge vom steuerbaren Einkommen. Die Zinsen und Überschüsse während der Laufzeit sowie die Kapitalauszahlung sind nicht generell steuerfrei
Unter Einhaltung gewisser Bedingungen sind bei Lebensversicherungen die Zinserträge und Überschüsse einkommenssteuerfrei. Siehe Steuerbestimmungen
Vorzeitige Auflösung der Vorsorge ist prinzipiell möglich
Geldwäscherei   In der Regel werden drei Phasen der Geldwäscherei unterschieden: In einer ersten Phase, dem sogenannten «placement» (Platzierung), werden Vermögenswerte unter Umgehung von Deklarations- oder Identifikationspflichten ins legale Finanzsystem eingespeist. In einer weiteren Phase, dem «layering» (Verwirrspiel), wird regelmässig mit einer Vielzahl von verwirrenden Transaktionen ein wichtiger Schritt zur Verschleierung der Herkunft unternommen. In der dritten Phase erfolgt schliesslich die Integration, die Rückführung des gewaschenen, mit einem fiktiven Hintergrund versehenen Geldes in den offiziellen Wirtschaftskreislauf (siehe auch SRO).
Generalversammlung (GV)   Jährlich stattfindende Versammlung (innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres) aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft (AG) oder deren Stellvertreter, an der wichtige Beschlüsse über die AG getroffen werden. Es ist das oberste Organ einer AG. Die Beschlüsse werden nur getroffen wenn die Stimmenmehrheit einverstanden ist. Dabei gehören Entscheide zu Traktanden wie Wahlen, Abnahme der Jahresrechnung, Gewinnverteilung und Décharge zur Tagesordnung.
GmbH   Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht. Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das in Stammeinlagen zerlegte Stammkapital beteiligt. Das Stammkapital darf nicht weniger als 20'000 Franken und nicht mehr als 2 Millionen Franken betragen, der Anteil jedes Gesellschafters mindestens 1'000 Franken oder ein Vielfaches von 1'000 Franken. Es ist jedoch zulässig, dass sich alle Gesellschaftsanteile in einer Hand befinden und somit eine «Einmanngesellschaft» besteht. Das Gesellschaftsrecht in der Schweiz ist zur Zeit in Überarbeitung, was in der Folge auch Neuerungen für die GmbH mit sich bringt.
Haftung   Es wird die Haftung bei zivilrechtlicher, aktienrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortlichkeit unterschieden. Die Haftungsbedingungen für die aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage nach Art. 755 OR beinhalten Auftreten eines Schadens, Pflichtverletzung, Adäquater Kausalzusammenhang und Verschulden.
Holdinggesellschaft   Sie erstellen selbst keine Güter oder Dienstleistungen, sondern verwalten als Dachgesellschaft mehrere Unternehmen, an denen sie Anteile besitzen. Ihre ökonomische Aktivität erstreckt sich auf Erwerb und Verwaltung der Vermögensanteile der von ihr kontrollierten Unternehmen. Die rechtliche Selbstständigkeit der kontrollierten Unternehmen bleibt nach aussen erhalten, während sie wirtschaftlich weitgehend oder ganz auf die Holding übergeht. Durch diese Konstruktion ist es für Konzerne möglich, Steuern zu hinterziehen, indem sie Vermögenswerte auf eine von ihnen kontrollierte Holding mit Sitz in einem Steuerparadies übertragen. Dort müssen keine oder kaum Steuern gezahlt werden.
IAS   Abkürzung für International Accounting Standards
IFRS   Abkürzung für International Financial Reporting Standards, vormals IAS
Informatik   Oberbegriff für eine Vielzahl von Ressourcen der Informationstechnologie. Die Informatik kann in die Bereiche Daten, Technologie, Anwendungen, Einrichtungen sowie Personal unterteilt werden. Alle Faktoren haben einen zunehmenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Die Informatik eröffnet Chancen und birgt aber auch Risiken.
Internes Kontrollsystem (IKS)   Abkürzung für Internes Kontrollsystem (Synonym: Interne Kontrollen). Darunter werden alle von VR, Geschäftsleitung und übrigen Führungsverantwortlichen angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen verstanden, die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen.
Investitionsrechnung   Lassen sich in statische und dynamische Verfahren einteilen. Die statischen Methoden basieren grundsätzlich auf Grössen des Rechnungswesens wie Kosten und Gewinn und beziehen sich auf eine Periode. Die dynamischen Verfahren hingegen berücksichtigen mehrere Perioden, indem sie durch Diskontierung den zeitlichen Anfall von Ein- und Auszahlungen einbeziehen. Die dynamischen Methoden sind daher genauer und sollten, wenn immer möglich, in der Praxis angewandt werden.
Immobilienfonds   Ein Vermögen, das auf Grund öffentlicher Werbung von einer Vielzahl grosser und kleiner Anleger zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und in Immobilien investiert wird. Werfen relativ stabile Erträge ab. Ihre Werte hängen von Preisschwankungen auf den Liegenschaftsmärkten und von Zinsfluktuationen ab.
Jahreslohn   Wer im Jahre 2005 mehr als CHF 19'350.-- verdient hat, muss bei einer Pensionskasse versichert sein. Im Jahr davor lag die Versicherungspflicht noch bei CHF 25'320.--.
Kassenobligationen   Von Banken ausgegebene festverzinsliche Anlageformen mit Laufzeiten zwischen zwei und acht Jahren. Für Obligationenfonds kommen die Kassenobligationen nicht in Frage, da sie nicht zum offiziellen Börsenhandel zugelassen sind.
KMU   Abkürzung für kleinere und mittlere Unternehmen.
Kontrollstelle   Die Vorsorgeeinrichtung bestimmt für die jährliche Prüfung der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage eine Kontrollstelle. Diese berichtet schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung. Der Bericht ist zusammen mit dem jährlichen Rechnungsabschluss der Aufsichtsbehörde zuzustellen.
Konkurs   Der Begriff bedeutet Zahlungseinstellung bzw. Zahlungsunfähigkeit. Er führt in der Regel zur Stillegung und zum Untergang der geschäftlichen Unternehmung des Gemeinschuldners. Wegen ihrer grossen Bedeutung wurden die verschiedenen Konkurseröffnung dem Richter anvertraut. In der Schweiz werden die meisten Konkurse im summarischen Verfahren abgewickelt. Man hat hier den Vorteil der Kostenersparnis und der Beschleunigung des Konkursverfahrens.
Konzern   Gemäss Art. 663e OR liegt ein Konzern dann vor, wenn eine AG durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammenfasst. Konzerne verfolgen stets wirtschaftliche Zwecke. Das angelsächsische «Control»-Prinzip spricht von einem Konzern unabhängig davon, ob die Einflussnahme- oder Beherrschungsrechte tatsächlich ausgeübt werden.
Leasing   Überlassung einer Sache auf eine bestimmte Zeit gegen ein in (meist monatlichen) Teilbeträgen zu zahlendes Entgelt. Der Leasingvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Man unterscheidet das längerfristige Finanzierungsleasing und das relativ kurzfristige Operative Leasing.
Libor-Hypothek   Die gängigste Spezialhypothek orientiert sich am stark schwankenden Libor-Zins, zu welchem sich Banken gegenseitig kurzfristig Geld ausleihen. Mit ergänzenden Produkten kann der Zinsanstieg begrenzt werden.
Liquidität   Mit Anlagefondsanteilen ist der Anteilinhaber liquide, das heisst, er kann seine Anteile in der Regel jederzeit zurückgeben. Die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, Anteile ohne Kündigungsfristen zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückzunehmen
Liquidation   Darunter wird das Verfahren zwischen dem Eintritt eines Auflösungsgrundes und dem vollständigen Untergang der Gesellschaft durch Löschung im Handelsregister verstanden.
Management Letter   Ergänzende schriftliche Berichterstattung, die einen wesentlichen Teil der Kundenbetreuung bildet und ein wichtiges Mittel darstellt, um den Wert der Prüfungsleistung für das Unternehmen zu erhöhen. Der Management Letter sollte zusammen mit dem Revisionsstellenbericht und einem allfälligen Erläuterungsbericht inhaltlich ein konsistentes Ganzes bilden. Er beinhaltet organisatorische Vorschläge, in der Regel ausgehend von der Analyse der Internen Kontrolle oder Hinweise auf Problemstellungen in angrenzenden Sachbereichen wie Steuerplanung, Finanzplanung usw.
Mandant   Andere Bezeichnung für einen Kunden in der Treuhandbranche. Juristische (Unternehmen) und natürliche (Privatleute) Personen können Kunden sein.
Mehrwertsteuer (MWSt)   Seit dem 1. Januar 2001 gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG). Die Mehrwertsteuer belastet den Inlandverbrauch und wird beim Produzenten, Fabrikanten, Händler, Handwerker oder Dienstleistenden erhoben (indirekte Steuer). Als sogenannte Allphasensteuer wird die Abgabe auf allen Stufen der Produktion, des Handels und des Dienstleistungssektors erhoben, d.h. auf jedem Umsatz zwischen Steuerpflichtigen und Leistungsempfänger erhoben, wobei die jeweilige Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidg. Steuerverwaltung hat seither einige Präzisierungen und Erleichterungen veröffentlicht. Die letzten datieren vom 01. Januar 2006 und betreffen z. B. das Sponsoring.
Namenaktie  
Namenaktien (NA) sind Aktien die auf den Namen des Aktionärs lauten. Sie sind Orderpapiere und als solche nur per Indossament übertragbar. Überdies muss der Eigentümer auch im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein. Als Aktionär gegenüber der Gesellschaft gilt nur derjenige, der im Aktienregister eingetragen ist. Es gibt zwei Arten von Namenaktien:
frei übertragbare Namenaktien, und
vinkulierte Namenaktien, d.h. Namenaktien mit beschränkter Übertragungsmöglichkeit.
Nennwertreduktion   Gesellschaften bezahlen anstelle einer Dividende einen Teil des Kapitals zurück. Dies geschieht über die Reduktion des Aktiennennwerts. Der reale Effekt auf den Unternehmenswert ist vergleichbar mit dem einer Dividende. Sie hat jedoch steuerliche Vorteile. Die Auszahlung ist kein Gewinn, sondern die Rückerstattung der Investition und für den privaten Anleger steuerfrei.
Neuer Lohnausweis (NLA)   Die Schweizerische Steuerkonferenz will auf den 01. Januar 2007 ein neues Formular für den Lohnausweis in Kraft setzen. Dabei sollen neue Richtlinien für Lohn- und Spesenbestandteile definiert werden (z. B. Geschäftsfahrzeuge, Pauschalspesen u.a.m.).
Nutzniessung   Bekannt ist die Nutzniessung vor allem aus dem Erbrecht. Oft weisen Eheleute testamentarisch der überlebenden Seite die Nutzniessung am Nachlass oder Teilen davon zu. Damit steht dem überlebenden Partner das Recht zu, die Erträge zu nutzen, z. B. Dividenden und Zinsen zu kassieren oder das kostenlose Wohnrecht auszuüben. Allerdings hat der Nutzniesser auch anfallende Aufwendungen zu berappen. Eigentümer bleiben die Erben, z. B. die Kinder (nacktes Eigentum).
Obligationenrecht   Schweizerisches Obligationenrecht (OR) vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil).
Offenlegungspflicht   Wer direkt oder indirekt Aktien einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, für eigene Rechnung erwirbt oder veräussert und dadurch den Grenzwert von 5, 10, 20, 33.3, 50 oder 66.6 Prozent der Stimmrechte, ob ausübbar oder nicht, erreicht, unter- oder überschreitet, muss dies der Gesellschaft und den Börsen, an denen die Beteilungspapiere kotiert sind, melden. Die Meldefrist beträgt vier Tage.
Option   Eine Grundform der Derivate. Sie beinhalten ein begrenztes Recht, ein nach Preis und Angebotsmenge vom Geschäftspartner festgesetztes Vertragsangebot zeitlich befristet anzunehmen oder abzulehnen. Beispiel: Ich weiss, dass in 6 Monaten bei einem Produzenten eine Weizenernte anfällt. Daher gebe ich dem Landwirt eine bestimmte Summe (Optionsprämie), damit er mir eine bestimmte Menge Weizen zu einem bestimmten Termin und Preis verkauft, sofern ich meine Option einlöse. Das maximale Risiko des Käufers liegt im Verlust der Optionsprämie. Bei einem grossen Preisanstieg für Weizen kann er aber auch hohe Gewinne machen. Der Verkäufer streicht die Optionsprämie ein, kann aber auch hohe Verluste machen.
Pensionskasseneinkauf   Je nachdem wie die bisherige berufliche Laufbahn verlief, reichen die Eintrittsleistungen und die laufenden Beiträge nicht für die Finanzierung der vollen reglementarischen Leistungen der Pensionskasse. Dann kann der fehlende Betrag voll oder teilweise nachbezahlt werden. Der Einkauf, im Zuge der 1. BVG-Revision seit dem 01. Januar 2006 neu geregelt, ist vor allem auch aus steuerlichen Gründen interessant, weil vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt.
Performance   Gesamtertrag einer Anlage in Prozenten des Marktwertes zu Beginn der Messperiode. Die Performance setzt sich zusammen aus Kursveränderung und reinvestierten Erträgen (z.B. Dividendenausschüttungen bei Aktien und Couponzahlungen bei Obligationen).
Personalvorsorgeeinrichtung   Auch berufliche Vorsorge genannt, hat ihre Grundlage in der Bundesverfassung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Vorsorge gemeinsam und die Personalvorsorge muss in der Schweiz aus dem Unternehmen ausgeschieden werden. Die Vorsorgeeinrichtungen lassen sich nach Art der Trägerschaft, Versicherten, Tätigkeit, Träger des Risikos, Finanzierung und nach Bemessung der Alters- und Freizügigkeitsleistung einteilen
Policenrückkauf   Wer aus einem Lebensversicherungsvertrag aussteigen will, weil er die Prämie nicht mehr zahlen kann oder weil er flüssige Mittel benötigt, der kann einen Policenrückkauf tätigen. Der Rückkaufswert (Bestandteil des steuerbaren Vermögens) gibt an, welcher Betrag ausbezahlt wird. Der Versicherte erleidet dabei eine Einbusse.
Prüfungsstandards (PS)   Die PS behandeln Wesen, Grundsätze und Verfahren der Abschlussprüfung und verwandter Dienstleistungen im Zusammenhang mit Abschlüssen oder anderen Finanzinformationen. Die PS bezwecken, die Qualität der Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern zu fördern. Die PS gelten für Prüfungen von Abschlüssen für Perioden, die am 01. Januar 2005 oder danach beginnen.
Qualität   Bedeutet die Gesamtheit von Merkmalen (und Merkmalswerten) einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen. Mittels verschiedenartiger Qualitätskontrollen kann dieses Ziel erreicht werden. In der Wirtschaftsprüfung können die Einhaltung von Sorgfaltspflicht und Unabhängigkeit, Anwendung der Prüfungsstandards, gezielte Weiterbildung oder Spezial- und Branchenkenntnisse eine hohe Qualität gewährleisten.
Quellensteuer   Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der Quelle) erfasst, in der Schweiz zum Beispiel die Verrechnungssteuer.
Rating   Bewertung der Qualität eines Schuldners anhand von unterschiedlichen Kriterien (Kennzahlen, Management, Geschäftsbericht u.a.m.). Schuldner sind vor allem Unternehmungen, die Liquidität von Dritten benötigen.
Rechnungsjahr   Periode zwischen zwei Jahresabschlüssen eines Anlagefonds. Das Rechnungsjahr muss nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entsprechen. Auch Geschäftsjahr genannt.
Rente   Periodisch wiederkehrende Leistung, die entweder zeitlich begrenzt oder auf Lebenszeit der versicherten Person geschuldet sein kann.
Rentenaufschub   Der Rentenaufschub muss bis spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bei der zuständigen AHV angemeldet werden. Die minimale Aufschubsdauer beträgt ein Jahr und die maximale fünf Jahre. Der maximale Rentenzuschlag beträgt so 31,5 %.
Revisionsstelle   Für AG, Genossenschaft und Personalvorsorgestiftungen ist die Revisionsstelle bzw. die Kontrollstelle zwingend vorgeschrieben. Ihre gesetzlichen Pflichten regelt das Aktienrecht in Art. 728 ff. OR. Die Revisionsstelle macht beim Prüfungsauftrag keinen Unterschied bei den sogenannten KMU-Mandanten. Auch hier wird risikoorientiert geprüft, um für das Unternehmen einen Mehrwert zu generieren. Ziel muss ein qualitativ gutes Rechnungswesen und Controlling sein und können zudem Unterstützung bei Entscheidungsfindungen, Beratung bei Nachfolgeproblemen und Steueroptimierung sowie Investitionsberechnugen u.ä. sein.
Risiko   In der Wirtschaftswelt kennen wir eine Vielzahl von Risiken. Die wichtigsten sind Geschäftsrisiken, inhärentes Risiko, Kontrollrisiko, Aufdeckungsrisiko und Prüfungsrisiko. Mit dem risikoorientierten Prüfungsansatz unterstützt der Abschlussprüfer den VR und die Geschäftsleitung in einem für den Unternehmungserfolg wesentlichen Bereich. Mit der Ausrichtung der Abschlussprüfung auf die Unternehmensrisiken hat sich die Prüfung weg von einer Commodity-Dienstleistung hin zu einem auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittenen, die Unternehmungsführung, das Risikomanangement und die Kontrolle unterstützenden Service gewandelt.
Sanierung   Ausfluss aus Art. 725 OR, wonach eine notleidende Gesellschaft bei hälftigem Kapitalverlust oder Überschuldung mittels geeigneter Massnahmen saniert werden muss, sofern vernünftige Aussicht auf Erholung des Betriebes besteht. Es gilt kurzfristige, finanzielle und langfristige, organisatorische Massnahmen zu unterscheiden. Bei den kurzfristigen Sanierungsmassnahmen kann man nochmals liquiditätswirksame und bloss bilanzbereinigende Massnahmen unterscheiden.
Shareholder Value   Bezeichnet eine veränderte Geschäftspolitik der Unternehmen. Sie richten ihre Unternehmensstrategie zunehmend an den kurzfristigen Interessen der Aktionäre und weniger an Beschäftigungszielen oder langfristigen Notwendigkeiten des Unternehmens aus.
SRO   Abkürzung für Selbstregulierungsorganisation im Sinne von Art. 24 des GwG. Finanzintermediäre müssen sich einer SRO anschliessen, um die Geldwäscherei im Finanzsektor zu bekämpfen.
Stempelabgabe   Anlagefonds mit Domizil im Ausland unterliegen in der Schweiz beim Bezug aus Emissionen der Stempelabgabe. Die Rücknahme ist von der Stempelabgabe befreit. Anlagefonds nach schweizerischem Recht sind bei der Ausgabe/Rücknahme von Anteilen an den Fonds von der Stempelabgabe befreit.
Steuern   In der Schweiz werden sowohl direkte als auch indirekte Steuern erhoben. Direkte Steuern werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erhoben; sie sind voraussetzungslos geschuldet (z.B. Einkommens- und Vermögenssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Quellensteuer u.ä.). Dagegen fallen die indirekten Steuern nur an, wenn entsprechende Gründe vorliegen (z.B. Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Autobahnvignette, Tabak- und Motorfahrzeugsteuer u.ä.).
Strukturierte Produkte   Strukturierte Produkte sind eine Konstruktion aus Basistiteln wie Aktie oder Obligation und Option. Aus den einzelnen Bausteinen wird ein Korb geschnürt und als Wertpapier vebrieft. Dazu gehören Produkte mit Maximalrendite, solche mit Kapitalschutz und Zertifikate.
Transponierung   Eine Transponierung liegt vor, wenn eine Person Beteiligungsrechte wie Aktien aus ihrem Privatvermögen in eine von ihr beherrschte Aktiengesellschaft veräussert. Laut Bundesgericht handelt es sich dabei bloss um eine Vermögensumschichtung, da der Verkäufer die Verfügungsmacht über diese Beteiligungspapiere nicht preisgibt. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Nennwert der eingebrachten Beteiligungsrechte sind vom Verkäufer deshalb als Einkommen zu versteuern.
Treuhand-Kammer  

Fachverband in der Schweiz, welcher die Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten verbindet. Hauptsächliche Ziele und Zweck dieser Berufsorganisation sind Wahrung und Förderung des Ansehens und der Unabhängigkeit des Berufstandes, Wahrung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen, Wahrung eines angemessenen Titelschutzes sowie Verfechtung einheitlicher Grundsätze der Berufsausübung.

True and fair view  

Generalnorm, die sicherstellen soll, dass jegliche Information im finanziellen Abschluss über die Lage der Unternehmung den Tatsachen oder vernünftigen Schätzungen entspricht und damit frei von der Absicht bewussten Vorurteils, von Einstellungen, Täuschungen, Manipulationen oder Unterdrückung wesentlicher Tatsachen ist; sowie den Bedürfnissen der externen Risikokapitalgeber nach brauchbaren, zuverlässigen, vergleichbaren und verständlichen Informationen gerecht wird und dadurch Transparenz und Vertrauen schafft.

Unabhängigkeit   Von fundamentaler Bedeutung für die Wirtschaftsprüfer, die den Aktionären und anderen Stakeholdern Sicherheit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Jahresabschlusses ihrer Kunden geben sollen. Der Prüfer soll objektiv über seine Feststellungen zuhanden der GV Bericht erstatten. Dazu muss er tatsächlich unabhängig sein und den Anschein der Unabhängigkeit wahren. Die Treuhand-Kammer hat zur Unabhängigkeit neue, umfassende Richtlinien erlassen, die seit dem 1. Januar 2002 in Kraft sind.
Unternehmensbewertung  
Die Unternehmensbewertung erfolgt für verschiedene Zwecke, wobei der klassische Fall der Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens als Ganzes bedeutet. Die beiden wichtigsten Grundsätze sind jener der Bewertungseinheit und Zukunftsbezogenheit bei der Analyse.
Es sollte jeweils folgende Schritte in dieser Reihenfolge eingehalten werden:
1. Analyse des Bewertungsobjektes als Ganzes
2. Analyse der Bilanz und Erfolgsrechnung
3. Analyse der externen Entwicklungen und internen Möglichkeiten
4. Ermittlung der für den Unternehmenswert relevanten Faktoren
5. Anwendung einer Formel
6. Due Diligence
Urkunde   Urkunden entstehen, wenn rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsame Erklärungen in einem Schriftstück, einer Marke oder einem Zeichen verbrieft werden. Im Rechtsinne ist jede schriftliche Gedankenäusserung, die rechtserheblichen Inhalt hat, eine Urkunde. Urkunden werden nach ihrer Funktion in gewöhnliche Urkunden und Wertpapiere eingeteilt.
Verkehrswert   Bei Immobilienfonds der aktuelle, von unabhängigen Experten geschätzte Wert einer Liegenschaft. Entspricht dem Preis, zu dem eine Liegenschaft realistischerweise verkauft werden könnte. Bei den UBS Immobilienfonds wird der Verkehrswert der Liegenschaften in der Regel einmal jährlich neu ermittelt.
Verlustvortrag   Vom deutschen Steuerrecht eingeräumte Möglichkeit, die Verluste, die in bestimmten Unternehmensteilen auftreten könnten, «vorsorglich»vom Gewinn des Unternehmens abzuziehen und so die Steuerschuld zu mindern. Grosskonzerne nutzen diese Möglichkeit, in dem sie Anteilsrechte an anderen Kapitalgesellschaften aufkaufen, um deren Verluste steuerlich geltend zu machen. Der Wert der Anteile deiner Kapitalgesellschaft besteht in diesem Falle nicht im Wert des Unternehmens selbst sondern in den darin enthaltenen Verlustvorträgen.
Verwaltungsrat   Der Verwaltungsrat (VR) der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, die Aktionäre sein müssen.
Volatilität   Das unvorhergesehene Auf und Ab von Kursen und Preisen auf den Finanzmärkten.
Vorsorge   Vorkehrung für das Alter, für Hinterlassene und für den Invaliditätsfall, die auf dem in Art. 111 der BV verankerten Drei-Säulen-Konzept basiert.
Wertpapiere   Nach Obligationenrecht (OR) Artikel 965: «Wertpapier ist jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass ohne die Urkunde das Recht weder geltend gemacht, noch übertragen werden kann.»
Dies bedeutet: ohne Wertpapier kein Rechtsanspruch. Gerade darin unterscheiden sich Wertpapiere von anderen gewöhnlichen Urkunden. Die in einer gewöhnlichen Urkunde (z. B. Schuldurkunde) enthaltenen Rechte können auch ohne die Urkunde ausgeübt werden. In rechtlicher Hinsicht gibt es drei Arten von Wertpapieren: Inhaberpapiere, Orderpapiere und Namenpapiere.
Beispiel: Check, Aktie, Anleihensobligation, Konnossement, usw.
Wirtschaftskriminalität   Heute zumeist definiert als Gesamtheit aller Straftaten, die bei wirtschaftlicher Betätigung unter Missbrauch des im Wirtschaftsleben nötigen Vertrauens begangen werden und über eine individuelle Schädigung hinaus Belange der Allgemeinheit berühren. Die Tatbestände zeichnen sich im Wesentlichen durch Vertrauensmissbrauch, Ausnützung wirtschaftlicher Kenntnisse und/oder Abläufe, grossen wirtschaftlichen Schaden (finanziell und immateriell) sowie Gewaltlosigkeit aus.
Wirtschaftsprüfung   Früher wurde dieser Bereich Revision und Treuhand genannt. Der gesetzliche Auftrag von Art. 728 OR (siehe auch Abschlussprüfung) hat dabei eine zentrale Bedeutung. Daneben sind neue Trends in der Wirtschaftsprüfung erkennbar. Zu nennen sind u.a. die Dominanz von Rechnungslegungs- und Prüfungsnormen, Verstärkung von Beratungsdienstleistungen bei KMU, erhöhte und spezielle Anforderungen durch elektronische Datenverarbeitung, Risikomanagement, Einfluss internationaler Standards sowie gezielte Weiterbildung der Prüfer.
Zivilgesetzbuch (ZGB)   Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 10. Dezember 1907.
Zwischenberichterstattung   Schriftliche Orientierung über das Resultat von Zwischenrevisionen zuhanden der Unternehmung, deren Ergebnisse summarisch im jährlichen Revisionsbericht festgehalten werden.