| Glossar |
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| Abschlussprüfung |
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Eine der gesetzlichen Prüfungspflichten der Revisionsstelle
nach Art. 728 OR, bei welcher der Abschlussprüfer die jeweilige
Wirtschaftslage, Unternehmensgrösse, Branchenzugehörigkeit
und weitere für die Prüfung relevante Vorgaben beachtet
(siehe auch Prüfungsstandards, Revisionsstelle und Risiko). |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Als ergänzendes Vertragsrecht verpflichtende Grundsätze
und Richtlinien , nach denen sich der Verkehr zwischen Kunde und Bank
abwickelt. |
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| AHV |
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Abkürzung für Alters- und Hinterlassenen Versicherung. |
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| Aktie |
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Wertpapier, das ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Als Teilhaber hat der Aktionär Mitgliedschaftsrechte (Stimmrecht,
Informationsrecht) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn,
Bezugsrecht). |
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| Aktiengesellschaft (AG) |
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Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Juristische Person, deren Zweck
wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Natur sein kann. Die AG
ist eine im Handelsregister eingetragene Firma, deren zum voraus bestimmtes
Kapital Aktienkapital in Teilsummen Aktien zerlegt ist. Für die
Schulden der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen. |
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| Autonome Sammelstiftungen und Pensionskassen |
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Diese geben keine Kapitalgarantie ab und können deshalb eine vorübergehende Unterdeckung ihrer Pensionsversprechen in Kauf nehmen. Sie können so ihre Gelder risikoreicher anlegen, d.h. sie dürfen einen höheren Aktienanteil halten als die Versicherer. |
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| Berichterstattung |
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Erfolgt vorwiegend in schriftlicher Form gemäss Art. 729 ff.
OR und bildet Bestandteil der Melde- und Handlungspflichten von Revisionsstellen.
Das Schweizer Obligationenrecht kennt verschiedene Berichtsarten wie
z.B. Prüfungsbericht des Gründungsprüfers, Bericht
des Sonderprüfers oder den Erläuterungsbericht zuhanden
des Verwaltungsrates u.a.m. Daneben gibt es auch andere Formen wie
z.B. den Management Letter. |
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| Bonität |
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Die Qualität eines Schuldners insbesondere bezüglich seiner
Zahlungsfähigkeit und seines Zahlungswillens (siehe auch Rating). |
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| Buchwert |
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Der Buchwert (BW) eines Unternehmens entspricht der Differenz aus Aktiven und Schulden, also dem Eigenkapital. Dividiert durch die Anzahl Aktien lässt sich der BW je Aktie errechnen. Diese Kennzahl liefert einen Hinweis auf die Unternehmenssubstanz. |
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| Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenvorsorge (BVG) |
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Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
und Invalidenvorsorge (BVG) wurde am 25.06.1982 vom Parlament verabschiedet
und trat am 01.01.1985 in Kraft. Es regelt die gesetzliche berufliche
Vorsorge (Mindestvorschriften für das Obligatorium) und enthält
zudem verschiedene Bestimmungen über die weitergehende (über
und ausserobligatorische) Vorsorge.Seit dem 01. Januar 2006 sind alle drei Pakete der 1. BVG-Revision in Kraft. |
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| Cashflow |
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Der Cashflow stellt den in einem Geschäftsjahr erzielten Nettoertrag
vor Abschreibungen und Rückstellungen dar. |
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| CEO |
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Abkürzung für Chief Executive Officer |
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| Controlling |
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Interpretiert die Resultate aus dem Rechnungswesen und lässt
den Verantwortlichen innert nützlicher Frist alle notwendigen
Informationen in entscheidungsgerechter und verständlicher Form
zukommen. Das Controlling wertet vorhandene Unterlagen aus und arbeitet
zukunftsorientiert. |
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| Corporate Governance |
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Dabei handelt es sich um Verhaltensstandards zur Unternehmensführung, die weitere Fortschritte gemacht haben. Viel zu diskutieren gegeben haben an mehreren Generalversammlungen die Doppelmandate von CEO und Verwaltungsratspräsident. |
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| Darlehen |
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Ausleihung einer bestimmten Geldsumme durch einen Gläubiger
(z.B. Bank) an einen Dritten (Darlehensnehmer). Rückzahlung erfolgt
auf einen vorbestimmten Verfalltag oder auf Kündigung hin. |
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| Derivate |
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Ein Derivat ist ein Wertpapier, dessen Wert von einem anderen Wert
abhängt. Dieser kann ein Aktienkurs, ein Warenpreis, Wechselkurs
oder Index sein. |
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| Devisen |
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Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an ausländischen
Plätzen, meist in Form von Guthaben bei ausländischen Banken. |
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| Dividende |
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Auf Aktien, Partizipationsscheinen, Genossenschaftsanteilen oder
Genussscheinen ausgeschütteter Anteil am Reingewinn einer Gesellschaft.
Diese Art von Wertpapieren wird daher oft auch als «Dividendenpapier»
bezeichnet und muss zur Zeit noch voll versteuert werden. |
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Doppelbesteuerungs-
abkommen (DBA)
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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Staatsverträge, welche
die Schweiz mit anderen Staaten schliesst, um mögliche Doppelbesteuerungen
zu mildern oder zu vermeiden. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn
derselbe Steuerpflichtige für das gleiche Steuerobjekt resp.
den gleichen Steuervorgang von zwei verschiedenen Staaten besteuert
wird. Ein DBA kann beispielsweise zur Folge haben, dass eine in der
Schweiz in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer dem Anleger vom ausländischen
Staat (Steuerdomizil des Anlegers) anlässlich seiner Steuerdeklaration
teilweise oder ganz angerechnet wird. |
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| e-business |
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Abkürzung für Electronic Business. Der Begriff beinhaltet
neben dem Internet und dem World Wide Web vor allem auch die im einzelnen
Unternehmen eingesetzte Informationstechnologie. Durch E-Business
sollen Kostenersparnis, effizienteres Management und verstärkter
Wettbewerb erreicht werden. |
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| Emission |
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Ausgabe von neuen Wertschriften. |
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| Exchange Traded Funds (ETF) |
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Es handelt sich um Index-Fonds, die sich in ihrer Zusammensetzung an die Gewichtung eines Index binden und jederzeit ohne Ausgabeaufschlag gehandelt werden können. |
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| Fair presentation |
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Der Abschluss muss insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben (siehe auch true and fair view). |
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| Finanzintermediär |
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Personen (juristische und/oder natürliche), die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu übertragen (Art. 2 Absatz 3 GwG). Der Finanzintermediär ist auch ohne Bankvollmacht im Rahmen seiner Berufsausübung technisch in der Lage, über Kundenwerte zu verfügen. |
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| Freie Vorsorge |
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| Als freie Vorsorge bezeichnet man alle im Rahmen
der Säule 3b des Drei-Säulen-Konzepts getroffenen
Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge. Dazu zählen
insbesondere Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen,
Erwerb von Wohneigentum, Spargelder usw. |
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| Die freie Vorsorge im Überblick: |
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Keine Abzüge der Vorsorgebeiträge vom steuerbaren
Einkommen. Die Zinsen und Überschüsse während
der Laufzeit sowie die Kapitalauszahlung sind nicht generell
steuerfrei |
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Unter Einhaltung gewisser Bedingungen sind bei Lebensversicherungen
die Zinserträge und Überschüsse einkommenssteuerfrei.
Siehe Steuerbestimmungen |
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Vorzeitige Auflösung der Vorsorge ist prinzipiell möglich |
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| Geldwäscherei |
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In der Regel werden drei Phasen der Geldwäscherei unterschieden:
In einer ersten Phase, dem sogenannten «placement» (Platzierung),
werden Vermögenswerte unter Umgehung von Deklarations- oder Identifikationspflichten
ins legale Finanzsystem eingespeist. In einer weiteren Phase, dem
«layering» (Verwirrspiel), wird regelmässig mit einer
Vielzahl von verwirrenden Transaktionen ein wichtiger Schritt zur
Verschleierung der Herkunft unternommen. In der dritten Phase erfolgt
schliesslich die Integration, die Rückführung des gewaschenen,
mit einem fiktiven Hintergrund versehenen Geldes in den offiziellen
Wirtschaftskreislauf (siehe auch SRO). |
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| Generalversammlung (GV) |
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Jährlich stattfindende Versammlung (innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres) aller Aktionäre
einer Aktiengesellschaft (AG) oder
deren Stellvertreter, an der wichtige Beschlüsse über die
AG getroffen werden. Es ist das oberste Organ einer AG. Die Beschlüsse
werden nur getroffen wenn die Stimmenmehrheit einverstanden ist. Dabei gehören Entscheide zu Traktanden wie Wahlen, Abnahme der Jahresrechnung, Gewinnverteilung und Décharge zur Tagesordnung. |
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| GmbH |
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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft
mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch die Eintragung ins
Handelsregister entsteht. Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf
das in Stammeinlagen zerlegte Stammkapital beteiligt. Das Stammkapital
darf nicht weniger als 20'000 Franken und nicht mehr als 2 Millionen
Franken betragen, der Anteil jedes Gesellschafters mindestens 1'000
Franken oder ein Vielfaches von 1'000 Franken. Es ist jedoch zulässig,
dass sich alle Gesellschaftsanteile in einer Hand befinden und
somit eine «Einmanngesellschaft» besteht. Das Gesellschaftsrecht in der Schweiz ist zur Zeit in Überarbeitung, was in der Folge auch Neuerungen für die GmbH mit sich bringt. |
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| Haftung |
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Es wird die Haftung bei zivilrechtlicher, aktienrechtlicher und
strafrechtlicher Verantwortlichkeit unterschieden. Die Haftungsbedingungen
für die aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklage nach Art. 755
OR beinhalten Auftreten eines Schadens, Pflichtverletzung, Adäquater
Kausalzusammenhang und Verschulden. |
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| Holdinggesellschaft |
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Sie erstellen selbst keine Güter oder Dienstleistungen, sondern
verwalten als Dachgesellschaft mehrere Unternehmen, an denen sie Anteile
besitzen. Ihre ökonomische Aktivität erstreckt sich auf
Erwerb und Verwaltung der Vermögensanteile der von ihr kontrollierten
Unternehmen. Die rechtliche Selbstständigkeit der kontrollierten
Unternehmen bleibt nach aussen erhalten, während sie wirtschaftlich
weitgehend oder ganz auf die Holding übergeht. Durch diese Konstruktion
ist es für Konzerne möglich, Steuern zu hinterziehen, indem
sie Vermögenswerte auf eine von ihnen kontrollierte Holding mit
Sitz in einem Steuerparadies übertragen. Dort müssen keine
oder kaum Steuern gezahlt werden. |
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| IAS |
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Abkürzung für International Accounting Standards |
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| IFRS |
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Abkürzung für International Financial Reporting Standards, vormals IAS |
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| Informatik |
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Oberbegriff für eine Vielzahl von Ressourcen der Informationstechnologie.
Die Informatik kann in die Bereiche Daten, Technologie, Anwendungen,
Einrichtungen sowie Personal unterteilt werden. Alle Faktoren haben
einen zunehmenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit eines
Unternehmens. Die Informatik eröffnet Chancen und birgt aber
auch Risiken. |
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| Internes Kontrollsystem (IKS) |
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Abkürzung für Internes Kontrollsystem (Synonym: Interne
Kontrollen). Darunter werden alle von VR, Geschäftsleitung und
übrigen Führungsverantwortlichen angeordneten Vorgänge,
Methoden und Massnahmen verstanden, die dazu dienen, einen ordnungsgemässen
Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen. |
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| Investitionsrechnung |
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Lassen sich in statische und dynamische Verfahren einteilen. Die
statischen Methoden basieren grundsätzlich auf Grössen des
Rechnungswesens wie Kosten und Gewinn und beziehen sich auf eine Periode.
Die dynamischen Verfahren hingegen berücksichtigen mehrere Perioden,
indem sie durch Diskontierung den zeitlichen Anfall von Ein- und Auszahlungen
einbeziehen. Die dynamischen Methoden sind daher genauer und sollten,
wenn immer möglich, in der Praxis angewandt werden. |
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| Immobilienfonds |
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Ein Vermögen, das auf Grund öffentlicher Werbung von einer
Vielzahl grosser und kleiner Anleger zum Zweck der gemeinschaftlichen
Kapitalanlage aufgebracht und in Immobilien investiert wird. Werfen relativ stabile Erträge ab. Ihre Werte hängen von Preisschwankungen auf den Liegenschaftsmärkten und von Zinsfluktuationen ab. |
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| Jahreslohn |
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Wer im Jahre 2005 mehr als CHF 19'350.-- verdient hat, muss bei einer Pensionskasse versichert sein. Im Jahr davor lag die Versicherungspflicht noch bei CHF 25'320.--. |
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| Kassenobligationen |
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Von Banken ausgegebene festverzinsliche Anlageformen mit Laufzeiten
zwischen zwei und acht Jahren. Für Obligationenfonds kommen die
Kassenobligationen nicht in Frage, da sie nicht zum offiziellen Börsenhandel
zugelassen sind. |
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| KMU |
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Abkürzung für kleinere und mittlere Unternehmen. |
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| Kontrollstelle |
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Die Vorsorgeeinrichtung bestimmt für die jährliche Prüfung
der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage
eine Kontrollstelle. Diese berichtet schriftlich über das Ergebnis
ihrer Prüfung. Der Bericht ist zusammen mit dem jährlichen
Rechnungsabschluss der Aufsichtsbehörde zuzustellen. |
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| Konkurs |
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Der Begriff bedeutet Zahlungseinstellung bzw. Zahlungsunfähigkeit.
Er führt in der Regel zur Stillegung und zum Untergang der geschäftlichen
Unternehmung des Gemeinschuldners. Wegen ihrer grossen Bedeutung wurden
die verschiedenen Konkurseröffnung dem Richter anvertraut. In
der Schweiz werden die meisten Konkurse im summarischen Verfahren
abgewickelt. Man hat hier den Vorteil der Kostenersparnis und der
Beschleunigung des Konkursverfahrens. |
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| Konzern |
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Gemäss Art. 663e OR liegt ein Konzern dann vor, wenn eine AG
durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften
unter einheitlicher Leitung zusammenfasst. Konzerne verfolgen stets
wirtschaftliche Zwecke. Das angelsächsische «Control»-Prinzip
spricht von einem Konzern unabhängig davon, ob die Einflussnahme-
oder Beherrschungsrechte tatsächlich ausgeübt werden. |
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| Leasing |
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Überlassung einer Sache auf eine bestimmte Zeit gegen ein in
(meist monatlichen) Teilbeträgen zu zahlendes Entgelt. Der Leasingvertrag
ist im Gesetz nicht geregelt. Man unterscheidet das längerfristige
Finanzierungsleasing und das relativ kurzfristige Operative Leasing. |
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| Libor-Hypothek |
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Die gängigste Spezialhypothek orientiert sich am stark schwankenden Libor-Zins, zu welchem sich Banken gegenseitig kurzfristig Geld ausleihen. Mit ergänzenden Produkten kann der Zinsanstieg begrenzt werden. |
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| Liquidität |
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Mit Anlagefondsanteilen ist der Anteilinhaber liquide, das heisst,
er kann seine Anteile in der Regel jederzeit zurückgeben. Die
Fondsgesellschaften sind verpflichtet, Anteile ohne Kündigungsfristen
zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückzunehmen |
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| Liquidation |
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Darunter wird das Verfahren zwischen dem Eintritt eines Auflösungsgrundes
und dem vollständigen Untergang der Gesellschaft durch Löschung
im Handelsregister verstanden. |
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| Management Letter |
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Ergänzende schriftliche Berichterstattung, die einen wesentlichen
Teil der Kundenbetreuung bildet und ein wichtiges Mittel darstellt,
um den Wert der Prüfungsleistung für das Unternehmen zu
erhöhen. Der Management Letter sollte zusammen mit dem Revisionsstellenbericht
und einem allfälligen Erläuterungsbericht inhaltlich ein
konsistentes Ganzes bilden. Er beinhaltet organisatorische Vorschläge,
in der Regel ausgehend von der Analyse der Internen Kontrolle oder
Hinweise auf Problemstellungen in angrenzenden Sachbereichen wie Steuerplanung,
Finanzplanung usw. |
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| Mandant |
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Andere Bezeichnung für einen Kunden in der Treuhandbranche.
Juristische (Unternehmen) und natürliche (Privatleute) Personen
können Kunden sein. |
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| Mehrwertsteuer (MWSt) |
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Seit dem 1. Januar 2001 gilt in der Schweiz das Bundesgesetz über
die Mehrwertsteuer (MWSTG). Die Mehrwertsteuer belastet den Inlandverbrauch
und wird beim Produzenten, Fabrikanten, Händler, Handwerker oder
Dienstleistenden erhoben (indirekte Steuer). Als sogenannte Allphasensteuer
wird die Abgabe auf allen Stufen der Produktion, des Handels und des
Dienstleistungssektors erhoben, d.h. auf jedem Umsatz zwischen Steuerpflichtigen
und Leistungsempfänger erhoben, wobei die jeweilige Vorsteuer
geltend gemacht werden kann. Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidg. Steuerverwaltung hat seither einige Präzisierungen und Erleichterungen veröffentlicht. Die letzten datieren vom 01. Januar 2006 und betreffen z. B. das Sponsoring. |
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| Namenaktie |
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| Namenaktien (NA) sind Aktien
die auf den Namen des Aktionärs lauten. Sie sind Orderpapiere
und als solche nur per Indossament übertragbar. Überdies
muss der Eigentümer auch im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sein. Als Aktionär gegenüber der Gesellschaft
gilt nur derjenige, der im Aktienregister eingetragen ist. Es
gibt zwei Arten von Namenaktien: |
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frei übertragbare Namenaktien, und |
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vinkulierte Namenaktien, d.h. Namenaktien mit beschränkter
Übertragungsmöglichkeit. |
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| Nennwertreduktion |
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Gesellschaften bezahlen anstelle einer Dividende einen Teil des Kapitals zurück. Dies geschieht über die Reduktion des Aktiennennwerts. Der reale Effekt auf den Unternehmenswert ist vergleichbar mit dem einer Dividende. Sie hat jedoch steuerliche Vorteile. Die Auszahlung ist kein Gewinn, sondern die Rückerstattung der Investition und für den privaten Anleger steuerfrei. |
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| Neuer Lohnausweis (NLA) |
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Die Schweizerische Steuerkonferenz will auf den 01. Januar 2007 ein neues Formular für den Lohnausweis in Kraft setzen. Dabei sollen neue Richtlinien für Lohn- und Spesenbestandteile definiert werden (z. B. Geschäftsfahrzeuge, Pauschalspesen u.a.m.). |
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| Nutzniessung |
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Bekannt ist die Nutzniessung vor allem aus dem Erbrecht. Oft weisen Eheleute testamentarisch der überlebenden Seite die Nutzniessung am Nachlass oder Teilen davon zu. Damit steht dem überlebenden Partner das Recht zu, die Erträge zu nutzen, z. B. Dividenden und Zinsen zu kassieren oder das kostenlose Wohnrecht auszuüben. Allerdings hat der Nutzniesser auch anfallende Aufwendungen zu berappen. Eigentümer bleiben die Erben, z. B. die Kinder (nacktes Eigentum). |
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| Obligationenrecht |
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Schweizerisches Obligationenrecht (OR) vom 30. März 1911 betreffend
die Ergänzung des Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil). |
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| Offenlegungspflicht |
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Wer direkt oder indirekt Aktien einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, deren Beteiligungspapiere mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, für eigene Rechnung erwirbt oder veräussert und dadurch den Grenzwert von 5, 10, 20, 33.3, 50 oder 66.6 Prozent der Stimmrechte, ob ausübbar oder nicht, erreicht, unter- oder überschreitet, muss dies der Gesellschaft und den Börsen, an denen die Beteilungspapiere kotiert sind, melden. Die Meldefrist beträgt vier Tage. |
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| Option |
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Eine Grundform der Derivate. Sie beinhalten ein begrenztes Recht,
ein nach Preis und Angebotsmenge vom Geschäftspartner festgesetztes
Vertragsangebot zeitlich befristet anzunehmen oder abzulehnen. Beispiel:
Ich weiss, dass in 6 Monaten bei einem Produzenten eine Weizenernte
anfällt. Daher gebe ich dem Landwirt eine bestimmte Summe (Optionsprämie),
damit er mir eine bestimmte Menge Weizen zu einem bestimmten Termin
und Preis verkauft, sofern ich meine Option einlöse. Das maximale
Risiko des Käufers liegt im Verlust der Optionsprämie. Bei
einem grossen Preisanstieg für Weizen kann er aber auch
hohe Gewinne machen. Der Verkäufer streicht die Optionsprämie
ein, kann aber auch hohe Verluste machen. |
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| Pensionskasseneinkauf |
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Je nachdem wie die bisherige berufliche Laufbahn verlief, reichen die Eintrittsleistungen und die laufenden Beiträge nicht für die Finanzierung der vollen reglementarischen Leistungen der Pensionskasse. Dann kann der fehlende Betrag voll oder teilweise nachbezahlt werden. Der Einkauf, im Zuge der 1. BVG-Revision seit dem 01. Januar 2006 neu geregelt, ist vor allem auch aus steuerlichen Gründen interessant, weil vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt. |
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| Performance |
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Gesamtertrag einer Anlage in Prozenten des Marktwertes zu Beginn der Messperiode. Die Performance setzt sich zusammen aus Kursveränderung und reinvestierten Erträgen (z.B. Dividendenausschüttungen bei Aktien und Couponzahlungen bei Obligationen). |
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| Personalvorsorgeeinrichtung |
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Auch berufliche Vorsorge genannt, hat ihre Grundlage in der Bundesverfassung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Vorsorge gemeinsam und die
Personalvorsorge muss in der Schweiz aus dem Unternehmen ausgeschieden
werden. Die Vorsorgeeinrichtungen lassen sich nach Art der Trägerschaft,
Versicherten, Tätigkeit, Träger des Risikos, Finanzierung
und nach Bemessung der Alters- und Freizügigkeitsleistung einteilen
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| Policenrückkauf |
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Wer aus einem Lebensversicherungsvertrag aussteigen will, weil er die Prämie nicht mehr zahlen kann oder weil er flüssige Mittel benötigt, der kann einen Policenrückkauf tätigen. Der Rückkaufswert (Bestandteil des steuerbaren Vermögens) gibt an, welcher Betrag ausbezahlt wird. Der Versicherte erleidet dabei eine Einbusse. |
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| Prüfungsstandards (PS) |
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Die PS behandeln Wesen, Grundsätze und Verfahren der Abschlussprüfung und verwandter Dienstleistungen im Zusammenhang mit Abschlüssen oder anderen Finanzinformationen. Die PS bezwecken, die Qualität der Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern zu fördern. Die PS gelten für Prüfungen von Abschlüssen für Perioden, die am 01. Januar 2005 oder danach beginnen. |
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| Qualität |
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Bedeutet die Gesamtheit von Merkmalen (und Merkmalswerten) einer
Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte
Erfordernisse zu erfüllen. Mittels verschiedenartiger Qualitätskontrollen
kann dieses Ziel erreicht werden. In der Wirtschaftsprüfung können
die Einhaltung von Sorgfaltspflicht und Unabhängigkeit, Anwendung
der Prüfungsstandards, gezielte Weiterbildung oder Spezial- und Branchenkenntnisse
eine hohe Qualität gewährleisten. |
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| Quellensteuer |
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Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der
Quelle) erfasst, in der Schweiz zum Beispiel die Verrechnungssteuer. |
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| Rating |
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Bewertung der Qualität eines Schuldners anhand von unterschiedlichen
Kriterien (Kennzahlen, Management, Geschäftsbericht u.a.m.).
Schuldner sind vor allem Unternehmungen, die Liquidität von Dritten
benötigen. |
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| Rechnungsjahr |
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Periode zwischen zwei Jahresabschlüssen eines Anlagefonds.
Das Rechnungsjahr muss nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entsprechen.
Auch Geschäftsjahr genannt. |
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| Rente |
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Periodisch wiederkehrende Leistung, die entweder zeitlich begrenzt
oder auf Lebenszeit der versicherten Person geschuldet sein kann. |
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| Rentenaufschub |
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Der Rentenaufschub muss bis spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bei der zuständigen AHV angemeldet werden. Die minimale Aufschubsdauer beträgt ein Jahr und die maximale fünf Jahre. Der maximale Rentenzuschlag beträgt so 31,5 %. |
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| Revisionsstelle |
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Für AG, Genossenschaft und Personalvorsorgestiftungen ist die
Revisionsstelle bzw. die Kontrollstelle zwingend vorgeschrieben. Ihre
gesetzlichen Pflichten regelt das Aktienrecht in Art. 728 ff. OR.
Die Revisionsstelle macht beim Prüfungsauftrag keinen Unterschied
bei den sogenannten KMU-Mandanten. Auch hier wird risikoorientiert
geprüft, um für das Unternehmen einen Mehrwert zu generieren.
Ziel muss ein qualitativ gutes Rechnungswesen und Controlling sein
und können zudem Unterstützung bei Entscheidungsfindungen,
Beratung bei Nachfolgeproblemen und Steueroptimierung sowie Investitionsberechnugen
u.ä. sein. |
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| Risiko |
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In der Wirtschaftswelt kennen wir eine Vielzahl von Risiken. Die
wichtigsten sind Geschäftsrisiken, inhärentes Risiko, Kontrollrisiko,
Aufdeckungsrisiko und Prüfungsrisiko. Mit dem risikoorientierten
Prüfungsansatz unterstützt der Abschlussprüfer den
VR und die Geschäftsleitung in einem für den Unternehmungserfolg
wesentlichen Bereich. Mit der Ausrichtung der Abschlussprüfung
auf die Unternehmensrisiken hat sich die Prüfung weg von einer
Commodity-Dienstleistung hin zu einem auf die Bedürfnisse des
Mandanten zugeschnittenen, die Unternehmungsführung, das Risikomanangement
und die Kontrolle unterstützenden Service gewandelt. |
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| Sanierung |
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Ausfluss aus Art. 725 OR, wonach eine notleidende Gesellschaft bei
hälftigem Kapitalverlust oder Überschuldung mittels geeigneter
Massnahmen saniert werden muss, sofern vernünftige Aussicht auf
Erholung des Betriebes besteht. Es gilt kurzfristige, finanzielle
und langfristige, organisatorische Massnahmen zu unterscheiden. Bei
den kurzfristigen Sanierungsmassnahmen kann man nochmals liquiditätswirksame
und bloss bilanzbereinigende Massnahmen unterscheiden. |
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| Shareholder Value |
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Bezeichnet eine veränderte Geschäftspolitik der Unternehmen.
Sie richten ihre Unternehmensstrategie zunehmend an den kurzfristigen
Interessen der Aktionäre und weniger an Beschäftigungszielen
oder langfristigen Notwendigkeiten des Unternehmens aus. |
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| SRO |
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Abkürzung für Selbstregulierungsorganisation im Sinne von Art. 24 des GwG. Finanzintermediäre müssen sich einer SRO anschliessen, um die Geldwäscherei im Finanzsektor zu bekämpfen. |
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| Stempelabgabe |
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Anlagefonds mit Domizil im Ausland unterliegen in der Schweiz beim
Bezug aus Emissionen der Stempelabgabe. Die Rücknahme ist von
der Stempelabgabe befreit. Anlagefonds nach schweizerischem Recht
sind bei der Ausgabe/Rücknahme von Anteilen an den Fonds von
der Stempelabgabe befreit. |
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| Steuern |
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In der Schweiz werden sowohl direkte als auch indirekte Steuern
erhoben. Direkte Steuern werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
des Steuerpflichtigen erhoben; sie sind voraussetzungslos geschuldet
(z.B. Einkommens- und Vermögenssteuer, Grundstückgewinnsteuer,
Quellensteuer u.ä.). Dagegen fallen die indirekten Steuern nur
an, wenn entsprechende Gründe vorliegen (z.B. Mehrwertsteuer,
Stempelabgaben, Autobahnvignette, Tabak- und Motorfahrzeugsteuer u.ä.). |
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| Strukturierte Produkte |
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Strukturierte Produkte sind eine Konstruktion aus Basistiteln wie Aktie oder Obligation und Option. Aus den einzelnen Bausteinen wird ein Korb geschnürt und als Wertpapier vebrieft. Dazu gehören Produkte mit Maximalrendite, solche mit Kapitalschutz und Zertifikate. |
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| Transponierung |
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Eine Transponierung liegt vor, wenn eine Person Beteiligungsrechte wie Aktien aus ihrem Privatvermögen in eine von ihr beherrschte Aktiengesellschaft veräussert. Laut Bundesgericht handelt es sich dabei bloss um eine Vermögensumschichtung, da der Verkäufer die Verfügungsmacht über diese Beteiligungspapiere nicht preisgibt. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Nennwert der eingebrachten Beteiligungsrechte sind vom Verkäufer deshalb als Einkommen zu versteuern. |
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| Treuhand-Kammer |
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Fachverband in der Schweiz, welcher die Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer, Steuerexperten und Treuhandexperten verbindet. Hauptsächliche Ziele und Zweck dieser Berufsorganisation sind Wahrung und Förderung des Ansehens und der Unabhängigkeit des Berufstandes, Wahrung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen, Wahrung eines angemessenen Titelschutzes sowie Verfechtung einheitlicher Grundsätze der Berufsausübung.
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| True and fair view |
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Generalnorm, die sicherstellen soll, dass jegliche Information
im finanziellen Abschluss über die Lage der Unternehmung den
Tatsachen oder vernünftigen Schätzungen entspricht und
damit frei von der Absicht bewussten Vorurteils, von Einstellungen,
Täuschungen, Manipulationen oder Unterdrückung wesentlicher
Tatsachen ist; sowie den Bedürfnissen der externen Risikokapitalgeber
nach brauchbaren, zuverlässigen, vergleichbaren und verständlichen
Informationen gerecht wird und dadurch Transparenz und Vertrauen
schafft.
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| Unabhängigkeit |
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Von fundamentaler Bedeutung für die Wirtschaftsprüfer,
die den Aktionären und anderen Stakeholdern Sicherheit im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Jahresabschlusses
ihrer Kunden geben sollen. Der Prüfer soll objektiv über
seine Feststellungen zuhanden der GV Bericht erstatten. Dazu muss
er tatsächlich unabhängig sein und den Anschein der Unabhängigkeit
wahren. Die Treuhand-Kammer hat zur Unabhängigkeit neue, umfassende
Richtlinien erlassen, die seit dem 1. Januar 2002 in Kraft sind. |
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| Unternehmensbewertung |
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| Die Unternehmensbewertung erfolgt für verschiedene
Zwecke, wobei der klassische Fall der Kauf bzw. Verkauf eines
Unternehmens als Ganzes bedeutet. Die beiden wichtigsten Grundsätze
sind jener der Bewertungseinheit und Zukunftsbezogenheit bei
der Analyse. |
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| Es sollte jeweils folgende Schritte in dieser
Reihenfolge eingehalten werden: |
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| 1. |
Analyse des Bewertungsobjektes als Ganzes |
| 2. |
Analyse der Bilanz und Erfolgsrechnung |
| 3. |
Analyse der externen Entwicklungen und internen Möglichkeiten |
| 4. |
Ermittlung der für den Unternehmenswert relevanten Faktoren |
| 5. |
Anwendung einer Formel |
| 6. |
Due Diligence |
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| Urkunde |
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Urkunden entstehen, wenn rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsame
Erklärungen in einem Schriftstück, einer Marke oder einem
Zeichen verbrieft werden. Im Rechtsinne ist jede schriftliche Gedankenäusserung,
die rechtserheblichen Inhalt hat, eine Urkunde. Urkunden werden nach
ihrer Funktion in gewöhnliche Urkunden und Wertpapiere eingeteilt. |
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| Verkehrswert |
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Bei Immobilienfonds der aktuelle, von unabhängigen Experten
geschätzte Wert einer Liegenschaft. Entspricht dem Preis, zu
dem eine Liegenschaft realistischerweise verkauft werden könnte.
Bei den UBS Immobilienfonds wird der Verkehrswert der Liegenschaften
in der Regel einmal jährlich neu ermittelt. |
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| Verlustvortrag |
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Vom deutschen Steuerrecht eingeräumte Möglichkeit, die
Verluste, die in bestimmten Unternehmensteilen auftreten könnten,
«vorsorglich»vom Gewinn des Unternehmens abzuziehen und
so die Steuerschuld zu mindern. Grosskonzerne nutzen diese Möglichkeit,
in dem sie Anteilsrechte an anderen Kapitalgesellschaften aufkaufen,
um deren Verluste steuerlich geltend zu machen. Der Wert der Anteile
deiner Kapitalgesellschaft besteht in diesem Falle nicht im Wert des
Unternehmens selbst sondern in den darin enthaltenen Verlustvorträgen. |
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| Verwaltungsrat |
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Der Verwaltungsrat (VR) der Gesellschaft besteht aus einem oder
mehreren Mitgliedern, die Aktionäre sein müssen. |
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| Volatilität |
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Das unvorhergesehene Auf und Ab von Kursen und Preisen auf den Finanzmärkten. |
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| Vorsorge |
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Vorkehrung für das Alter, für Hinterlassene und für
den Invaliditätsfall, die auf dem in Art. 111 der BV verankerten
Drei-Säulen-Konzept basiert. |
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| Wertpapiere |
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Nach Obligationenrecht (OR) Artikel 965: «Wertpapier ist jede
Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass ohne die
Urkunde das Recht weder geltend gemacht, noch übertragen werden
kann.»
Dies bedeutet: ohne Wertpapier kein Rechtsanspruch. Gerade darin unterscheiden
sich Wertpapiere von anderen gewöhnlichen Urkunden. Die in einer
gewöhnlichen Urkunde (z. B. Schuldurkunde) enthaltenen Rechte
können auch ohne die Urkunde ausgeübt werden. In rechtlicher
Hinsicht gibt es drei Arten von Wertpapieren: Inhaberpapiere, Orderpapiere
und Namenpapiere.
Beispiel: Check, Aktie, Anleihensobligation, Konnossement, usw. |
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| Wirtschaftskriminalität |
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Heute zumeist definiert als Gesamtheit aller Straftaten, die bei
wirtschaftlicher Betätigung unter Missbrauch des im Wirtschaftsleben
nötigen Vertrauens begangen werden und über eine individuelle
Schädigung hinaus Belange der Allgemeinheit berühren. Die
Tatbestände zeichnen sich im Wesentlichen durch Vertrauensmissbrauch,
Ausnützung wirtschaftlicher Kenntnisse und/oder Abläufe,
grossen wirtschaftlichen Schaden (finanziell und immateriell) sowie
Gewaltlosigkeit aus. |
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| Wirtschaftsprüfung |
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Früher wurde dieser Bereich Revision und Treuhand genannt.
Der gesetzliche Auftrag von Art. 728 OR (siehe auch Abschlussprüfung)
hat dabei eine zentrale Bedeutung. Daneben sind neue Trends in der
Wirtschaftsprüfung erkennbar. Zu nennen sind u.a. die Dominanz
von Rechnungslegungs- und Prüfungsnormen, Verstärkung von
Beratungsdienstleistungen bei KMU, erhöhte und spezielle Anforderungen
durch elektronische Datenverarbeitung, Risikomanagement, Einfluss
internationaler Standards sowie gezielte Weiterbildung der Prüfer. |
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| Zivilgesetzbuch (ZGB) |
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Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 10. Dezember 1907. |
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| Zwischenberichterstattung |
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Schriftliche Orientierung über das Resultat von Zwischenrevisionen
zuhanden der Unternehmung, deren Ergebnisse summarisch im jährlichen
Revisionsbericht festgehalten werden. |
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